CMD - Spezialisten

Übernahme der Behandlungskosten bei Patienten, die 18 Jahre und älter sind

In der Regel werden die initialen Kosten einer Schienenbehandlung einschließlich Kiefervermessung zu 100 % übernommen. Eine Behandlung mit einer festen Zahnspange wird nur in bestimmten Fällen (feste Zahnspange) übernommen.

Voraussetzung ist, dass eine Behandlung durch die Beihilfeverordnung und Versicherungsvertrag abgedeckt und die Behandlung medizinisch notwendig ist.


Patienten bis zum 18. Lebensjahr

Hier werden die Behandlungskosten übernommen.

Voraussetzung ist, dass eine Behandlung durch die Beihilfeverordnung und den Versicherungsvertrag abgedeckt und die Behandlung medizinisch notwendig ist.


Kostenübernahme für Aufbissschiene

Initial erfolgt eine Kiefervermessung mit Anfertigung einer individuellen Aufbissschiene.

Die Behandlungskosten für eine CMD-Schiene werden sowohl von der Beihilfe als auch von der privaten Versicherung übernommen. Bei Fragen stehen wir unseren Patienten gerne zur Verfügung.


Kostenbeispiel für eine Schienentherapie

Hier finden Sie eine Kostenübersicht über die initiale Schienentherapie.

Gerne stehen wir unseren Patienten für Fragen zur Verfügung. Unser Bestreben ist, Sie optimal zu behandeln.


Kostenübernahme für feste Zahnspange

Die Kosten für die feste Zahnspange werden durch die Beihillfestellen nur bei kombinierten kieferorthopädisch - kieferchirugischen Behandlungen erstattet. Die private Versicherung erstattet nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit die Kosten für die Behandlung.

Je nach dem Verhältnis Beihilfe - PKV erfolgt eine Erstattung der Behandlungskosten mit einer festen Zahnspange.