CMD - Spezialisten

Übernahme der Behandlungskosten durch GKV

Bei CMD-Patienten wurden oft schon viele Behandlungen durchgeführt. Die Therapiekosten (Orthopäde, Physiotherapeut etc.) sind in der Regel von der Krankenkasse übernommen worden. Um so erstaunter sind gesetzlich Versicherte, wenn Behandlungskosten nicht übernommen werden.

Eine CMD-Therapie ist in den Heilmittelrichtlinien nicht vorgesehen. Diese Richtlinien regeln die Verordnungsfähigkeit von Heilmitteln.


Gesetzliche Krankenversicherung

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass gesetzlich Versicherte keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse erwarten können.

Viele Patienten können nicht verstehen, warum ihre Krankenkasse die Kosten einer CMD-Behandlung nicht übernimmt.


Gesetzliche Grundlage bei Kassenpatienten

Die Kosten einer CMD-Behandlung (Funktionsdiagnostik, Funktionstherapie) gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (SGB V § 28, Abs. 2), sind also reine Privatleistungen (außervertragliche Leistungen). Nach einer Vereinbarung gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. §7 Abs. 7 EKVZ ist ein entsprechender Heil- und Kostenplan aufzustellen.


Gesetzlich versicherte Patienten bis 18 Jahre

Patienten in dieser Altersgruppe können mit einer Übernahme der Behandlungskosten rechnen. Voraussetzung ist, dass eine KIG Stufe 3, 4, 5 (KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppe) vorliegt.

Eine Vermessung der Kiefergelenke (instrumentelle Funktionsanalyse) ist nicht Bestandteil des Gebührenkataloges für gesetzlich versicherte Patienten.